Ab dem 1. August dürfen in fast 400 stationären Pflegeeinrichtungen in Nordrhein-Westfalen freiwerdende Pflegeplätze nicht neu belegt werden. Grund hierfür ist die gesetzliche Einzelzimmerquote, die vorsieht, das nur noch 20 Prozent Doppelzimmer und 80 % der Zimmer Einzelzimmer sein müssen. Diese Quote haben diese Pflegeeinrichtungen trotz der 15-jährigen Übergangszeit nicht eingehalten. Zudem müssen zu dieser Quote auch entsprechend Bäder für die Bewohnerinnen und Bewohner vorhanden sein. Freiwerdende Doppelzimmer dürfen daher zukünftig nur noch mit einer Person nachbelegt werden.
Damit dürften 5.559 Plätze in den betroffenen Einrichtungen nicht wiederbelegt werden, teilte das Gesundheitsministerium des Bundeslandes NRW mit. Einige Pflegeeinrichtungen beenden aus diesem Grund ihren Betrieb ganz. Allerdings müssen pflegebedürftige Personen keine Sorge um ihren Platz haben teilte der NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann mit. „Pflegebedürftige Menschen haben wie alle anderen auch selbstverständlich einen Anspruch auf ausreichende Privatsphäre“, sagte Laumann.
Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (bpa) hat bereits vor einiger Zeit vor Engpässen in der stationären Versorgung gewarnt und darauf aufmerksam gemacht, das es schon jetzt für Angehörige schwer ist, einen dringend benötigten pflegeplatz zu finden. Dieser Zustand dürfte sich nicht noch weiter verschärfen.
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